Der Fall des Engels


1.

Es ist unmöglich und der Vernunft auf keine Weise entsprechend, Gottes Handeln als ein bestimmendes unmittelbar auf das Einzelne des Handelns in seinen Willensbestimmungen, sprich, auf die Entscheidungen im faktsichen Handeln von einzelnen zu beziehen, da diese im Gottesverhältnis ja von ihm her – je erneut – das Maß ihrer Rechtheit zur Berichtigung und Umkehr ihrer Orientierungen müssen empfangen können – und das können sie nicht, wenn sie den Willen Gottes auf das je schon faktisch geschehene ihres Tuns und Lassens beziehen, denn dann gibt es keine von Gott her motivierte, vom Wort Gottes her sich bestimmenden Ruf zur Umkehr (in der Seele … als in der Seele zu vernehmen).

Und unvernünftig ist ein solches Vorstellen des Allbestimmens Göttlicher Willensmacht in und durch das Wollen von einem jeglichen hindurch auch, weil die Bezugnahme auf das einzelne als seiend und als faktisch schon geschehen nur durch den Verstand im Wahrnehmungsverhältnis statfinden kann, nicht aber die Haltung ist, die wir in der Annahme des Maßes für das Vermögen des recht Handelns und Entscheidens in der Urteilskraft einnehmen und einnehmen können müssen: diese und eine solche Rechtheit des Handlungsverhaltesn in seiner Haltung ist das für die Umkehr Maßgebliche, diese müssen wir vernehmen können und das vermögen wir nur aus der Vorbildlichkeit Gottes als Person, der nicht nur willentlich Willensbestimmend, sondern als Mensch geworden auch als vom willen Gottes zur Gerechtigkeit und der Erlösung von den Verstrickungen der Verfehlungen bestimmt und sichbestimmen lassend uns erschienen ist, sich uns hingegeben hat – für unsere Sünden, uns von ihnen zu erlösen.

Gott ist das Maß der Sündlosigkeit, da sein Daseinsermöglichendes Weisen von Verhaltensgemäßheit sich bewährt in der Überwindung der Verfehlung und der Rechtheit der Gabe zur Umkehr vom Grund ihres Vermögens her, darin und von dem her sie sich als Vermögen (der Orientierung am Ursprung) erneuert.

Darum ist das Verhältnis Gottes als Vater zum Sohn allein vom Sohn her angemessen zu denken und als Glaubensgehalt im Gedächtnis der maßgeblichen Erneuerung zu wahren – deren Teilhabe aber ist der Geist und wie haben in ihm Teil an der Sohnschaft, aus der sich uns das Väterliche des Verhaltens Gottes im Verhältnis zu ihm als Kinder erschließt, die vom Ursprung her die Bestimmung der Ebenbildlichkeit empfangen haben und also bestimmt sind, erwachsen und königlich zu werden, dem Vorbild und Inbild Christi als König gemäß.

2.

Eine der wichtigsten Texte, darin die Argumentation angelegt ist, in der wir begreifen und einsehen können, warum wir Gottes Handeln (als Vater) nicht nach Modellen souveränder Verfügung oder planmäßiger Bewerkstelligung denken und glauben können (als Glaubensgehalt wahren – d.i. im Geist mit Vernunft bewahren können und als glaubwürdig verkünden), ist Anselms De casu diaboli mit dem von diesem Dialog her scih erschließenden Werkzusammenhang der mit vernünftiger Argumentation durchgeführten Gotteserkenntnis, die theologisch in der Lage ist und uns in die Lage versetzt, der Verkündigung der Evangelien, der Freude ihrer Botschaft im Geist gerecht zu werden: dort, wo sich die Fragen, die Zweifel und Anfragen stellen und ins Gedächtnis für dessen kritsiches Potential in der Bewegung der Umkehr eingenistet haben – zum Glaubensgedächtnis im Raum der möglichen Verfehlungen ebenso gehörig, wie die für das Erkennen der Verfehlung maßgeblichen Maße (die sich im Ursprung auf die Ermöglichung von Vermögen beziehen und darum nur in deren Erneuerung vergegenwärtigt, d.i. als Gegenwart des Göttlichen vernommen, angenommen und geglaubt werden können).

Überhaupt, so läßt sich an der Grundlosigkeit des Bösen einsehen, ist das Beobachten in der Haltung des Verstandes Gottes Wesen als der Gerechtigkeit selbst nicht angemessen.

Die gesamte Theodizeeproblematik rührt überhaupt nur von einer verfehlten Haltung des in der Beobachterposition beurteilenden Verstandes her; Gottes Gerechtigkeit kann aber nicht erklärend erklärt werden. Sie ist allein als Maß dort zu vernehmen, wo wir am Auftrag des Gottesknechts, der den Völkern das Recht bringt, im Geist der Bergpredigt teilhaben.

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