Gotteserkenntnis in Teilhabe an der Ermöglichung von Vermögen der geistigen Orientierung in Glaube und Vernunft


II. Die Bedeutung der Grenze des Urteilsvermögens des Verstandes im unum argumentum – Wendung in das Annehmen der Wesenheiten des Göttlichen


5. Grundverhältnis

Daß sich in dem, worüber hinaus nichts Größeres gedacht werden kann, dem Denken in seiner Frage nach dem Sein des Göttlichen eine Einsicht in die ihm eigenen Seinsweisen seines Wesens sich erschließen muss, ergibt sich aus zweierlei in den Reflexionen dieses Arguments sich erschließenden Gründen:

– das Denken kann sich nicht selbst als Grund und sein Verhalten zu Gott nicht als Bedingung des Seins von Gott selbst machen, könnte auch sein Fragen so nicht selbstangemessen begreifen – dies wäre aber der Fall, wenn das, was Gott dem Wesen nach ist, nur im Verstande wäre;

– ist das Verhalten des Denkens aber in dem, dass es Gott als etwas denken kann, durch die Seinsweise Gottes selbst bedingt, wie es dies glaubt, wenn Gott der Geber der Einsicht in das ihm sein können soll, was er und wie er ist, dann muß das Denkenkönnen sich zum einen unter all das andere, von Gott selbst zu Unterscheidende setzen, von dem man denken kann, es sei nicht; zugleich aber kann das Denken, das die Identität Gottes wahren können muß, nie von sich absehen und von dieser Aufgabe Abstand nehmen: es wird zur Annahme einer Gegenwart des Seins als Anwesenheit geführt, das sein vergleichend bestimmend Ausgerichtetsein auf wahrnehmbar Erscheinendes oder wahrnehmungsanalog Gegebenes (analogia entis) nötigt, sich umzuwenden – wie im Höhlengleichnis Platons – und der Verwirrung des einsichtslosen Denkens im Nichtdenkenkönnen Widerstand leistet.

Im Denken des Seins Gottes selbst muß zu dessen Vergegenwärtigung die Zeitbedingtheit eines Daseins in sinnlicher Gegenwart der Wahrnehmung ausgeschlossen werden. Es kann das nur in der Annahme einer unvergänglichen Gegenwart, in der alles Werden und Handeln und Streben vollendet wäre, dem Denken bedeutet sein. Gottes Sein würde dann als erkennende Gegenwart vom Ende aller Zeiten her gedacht, dem alles in Wahrheit gewesen Seiende gegeben bleibt. Die dem göttlichen Wesen angemessene Seinsweise kann darum durch den Verstand nicht angemessen gedacht werden, weil dieser für alle Daseinsbestimmungen, für alle Vollzüge von Handlungen und ihre Regeln und Wege eine Zeitform und ihre Ordnung einer Abfolge braucht, die noch die Unterscheidung von Möglichkeit und Verwirklichung, von Potenz und Akt bedingt. Das Proslogion wird den verständig urteilenden, aber nach Einsicht in die Seinsweise des Wesens Gottes selbst verlangenden Verstand ab Kapitel 13 in die Annahme einer Gegenwart führen, die das Denken nur durch den Verstand nicht halten kann.1 

Nur dann könnte der Verstand selbst ein Bewußtsein ausbilden, dass es nach seiner eigenen, bestimmenden Urteilskraft größer ist, wirklich erkennbar zu sein, als „nur im Verstand zu sein“, also als bloße einbildungserzeugte und -getragene Vorstellung zu existieren, wenn er es durch den Verstand nicht im Verstand halten, es also durch sein urteilend bestimmendes Denken von etwas als etwas, nicht als es selbst so denken kann, wie es in Wahrheit ist. Unter dieses Maß aber sieht sich das Denken schon mit der Eingangsfrage in P 2 gestellt: Quod vere sit deus.2

Denn nur dann entspräche es ja dem, dass es größer ist, im Verstand und in Wirklichkeit (in re) zu sein, als nur im Verstand – , wie P 2 als durch das beurteilende Denken selbst erkennbar resümiert.3 Nur zu sein, ohne im Verstand zu sein und mit Bewußtsein, was wir denken, als wirklich erkannt werden zu können, wäre hingegen nicht größer. Vielmehr wäre es weder gut, noch schön, noch wahrheitsfähig, ein absolutes Selbstsein zu sein, ohne es im Verstand als es selbst halten zu können, durch das, dem Denken entgegen, ein Angemessensein für ein Verhalten zu ihm und damit einen lebendigen Dank im Dasein des selbst Seinkönnens als Vernunftwesen 'Mensch' ausgeschlossen wäre – statt es als ursprünglich in seinem Vermögen mit der Ebenbildgabe ermöglicht zu achten und anzuerkennen. Der Begriff „absolutes Selbstsein“ würde sich in der Bestimmung nicht selbst, sondern durch anderes lediglich gedacht zu sein, widerstreiten. Im Bewußtsein, etwas als seiend zu denken, muß das Denken eine Unterscheidung von sich in seinem Einbildungsverhalten machen, um überhaupt selbstsbewußt denken zu können.

Gott wäre, was er selbst ist, ohne einsehbar zu sein, was und wie es ist, etwas, das sich dem es Erkennen verschlösse, der Begriffsbildung verweigerte und dem Denken und der Gedächtnisse von Identität entzöge, die im Verhälltnis zu ihm aber durch das Denken vorausgesetzt und in Anspruch genommen wird. Der so nur selbstwiderstreitend intendierte deus absconditus beließe das Denk- und Beurteilungsverhalten zu ihm ohne Maß der Angemessenheit im Verhalten zu ihm wie zu sich selbst4: Gottes Sein wäre im Gedachtwerden gar nicht als es selbst denkbar, kein Eines und kein mit sich einiges Selbes und wäre nicht als göttlich oder überhaupt als etwas zu sein zu glauben, sondern vielmehr nichts und außer der Vernichtung von Sein und Bedeutung ohne jede Bedeutung. Einen Grund, dessen Abwesenheit zu beklagen, gäbe es erst gar nicht. Im Verhältnis zum Sein wäre das nichtende Nicht nur bedeutungsvernichtend (ein nihil negativum, dessen Begriff sich selbst aufhebt, KrV B 348/3495). Darin aber hätte es zwar keine wirkliche Macht über das Sein des Seienden und dessen Wahrheit, wohl aber wirkte es in der Urteilskraft als Mangel seines Vermögens; setzt es aber beständig in neue Verwirrung, da die Vernichtung nur aufkommen kann, wenn das Sein als Gedachtes schon gesetzt ist. Solange der Verstand noch tätig bleibt, wirkt, indem es gegen die Selbstaufhebung im Denken gehalten wird, das sich entziehende Sein Gottes als nihil privativum, als Mangel an Seinsmacht von Selbstseinkönnen als erkennbar und gut.

Das Böse wäre also nicht Mangel des Seins schlechthin, sowenig das Gute mit dem Sein in jeder Hinsicht identifiziert werden kann, sondern zeigt sich als Mangel des Könnenseins6, da das wahrheitsfähige Sein die Vermögen des Erkennbarseins und des Erkennens einschließt: So erkläre ich denn, dass alles, was nur irgendein Vermögen welcher Art auch immer besitzt, es sei nun ein anderes zu irgend etwas zu machen oder wenn auch nur das mindeste von dem allergeringsten zu leiden, und wäre es auch nur einmal, das all dies wahrhaft sei. Ich setze nämlich als Erklärung, um das Seiende zu bestimmen (horon), daß es nichts anderes ist als Vermögen (dynamis). (Platon, Sophistes S247e)

Eine abgrenzende Bestimmung zu einer Einteilung von Seinsarten ist nur durch eine Unterscheidung von Vermögen möglich, durch die ein Seinkönnen wahrhaft gedacht und selbst zu sein erkannt sein kann. Darum muß der formalen (durch die Urteilsform der Begriffsbestimmung gehaltene) Identität im Gottesbegriff aus der Annahme des quo nihil maius als Wesensbestimmung eine Seinsweise zuerkannt werden, die die Wesensbestimmung, Ursprung und Grund zu sein und dies selbst zu vermögen, ebenso in Sein und Geltung hält wie die Wahrheit und die Güte und die Gerechtigkeit selbst - in der Ermöglichung von Erkenntnis- und Entsprechungsvermögen unter Bedingungen der Selbstgemäßheit im Verhalten des Denkens jenem Selbstsein gegenüber, das nicht als Gegenstand entgegensteht, sondern angesprochen bleibt, im Seinkönnen als Person.

Daß der Begriff Gottes sich, wenn wir ihn als etwas denken und ihm in der Form eines Urteils eine Wesensbestimmung zuschreiben, in seiner Bedeutung auf einen Gegenstand beziehen muß und das Sein als Gegebenheit vor und ohne alles ihn Annehmen, ist damit nicht gesagt. Daß Gott in der als Argument angegebenen Wesensbestimmung ‚etwas‘ (id, aliquid) genannt wird, besagt zunächst nur, daß ihm eine im Gedenken zu erhaltende Washeit zukommt.7 Es wird ihm eine Beständigkeit für das Gedachtwerden durch Begriff und Gedächtnis zuerkannt, darin sich ein Verhältnis zu etwas Selbigem erhalten kann. Im Begriff des Selbstseins zeigt sich ein Widerständiges. Das als es selbst gehaltene Göttliche zeigt sich mit dem gewahrten Begriff gegenüber Widerstreit und Verfehlung im Denken beständig und trägt zum Erhalt des Denkenkönnens durch die Verwirrungen hindurch dessen Bedingung vom Grund des Vermögens her. In dieser hilfreichen Widerständigkeit zeigt sich das Selbstsein des Göttlichen im Denken von anderer Art als die Gegenständigkeit für die sinnliche Erkenntnisbedingung von Gegenständen der Erscheinung. Was vom Göttlichen uns als das entgegenkommt und entgegengebracht wird, was im Denken seines Seins nicht als nicht selbst zu sein gedacht werden kann, ist ein Sprechendwerden zu uns aus einem Hören und ein Erkennbarwerden im Annehmen des sich zu erkennen Gebens. Darauf verweist das „wie und was wir glauben“. 

6. Selbstsein als Gabe und Herausforderung

„So denn, Herr, der Du die Glaubenseinsicht gibst, verleihe mir, daß ich, soweit Du es nützlich weißt, einsehe, daß Du bist, wie wir glauben, und das bist, was wir glauben.“ (Op.omnia p.101)

Die Einsicht ist, wie hier im ersten Satz von P 2 bewußt gemacht, nicht schon als gegeben eröffnet. Form und Weise der erfragten, aber noch nicht gewährt erscheinenden Einsichtsgabe liegen weder auf der Hand noch offen vor Augen, wird aber durch die Bestimmung einer Einsicht durch den Begriff des Einsichtsgrundes auf die vollendete Eröffnung an das Sein der Wahrheit selbst gebunden. Der Grund als Einsichtsgabe kann nur in der Vollendung und damit dem Sein von Wahrheit in der dann unbedingten Geltung von Einsicht liegen, der gegenüber jedes Vorausdenken sich als nicht oder noch nicht entsprechend erweisen muß, und das so Gedachte sich dem einbildungsgetragenen Gedachtseinkönnen entzieht.

Was nun als Glaubensgehalt erinnert und als Wesensbestimmung angegeben wird, nimmt die Ausrichtung des Denkens in einem beurteilend bestimmenden Verhalten auf und stellt dieses unter die eigene Beurteilung von Zusammenstimmung und Angemessenheit, als wahre Einsicht gelten zu können.

„Und zwar glauben wir, daß du etwas bist, über das hinaus nichts Größeres gedacht werden kann.“ (P 2) 

Dass es sich nur um ein einbildungsgetragenes Gedachtwerden handeln könnte und keine Erkenntnisgeltung eines dem Wesen zugehörenden Seins anzuzeigen vermöchte, das stellt der angenommenen Glaubensgeltung jener Gedanke entgegen, der sofort ins Bedenken gerufen wird:

Oder ist demnach ein solches Wesen etwa nicht, weil der Tor in seinem Herzen gesprochen hat: es ist kein Gott (non est deus)?

Mit dieser Entgegensetzung ist das Denken in der für gültig zu erachtenden Wesenserkenntnis gehalten, deren Einsichtsgeltung zu prüfen. Durch das „weil“ ist ein Grundverhältnis möglicher Eigenmacht für das Geltendmachen angesprochen, und damit die Autorität befragt, aus der eine solche Setzung sich öffentlich geltend machen kann. Das Sprechen gehört zwar dem Selbsthandeln des Denkens zu, kann aber im Setzen nicht ohne weiteres ein Recht sein, die im Herzen der Menschen sich verankernde Haltung zu bestimmen, die sich ergibt, wenn er bestreitet und dies damit zu können behauptet, dass es überhaupt Göttliches gibt. Die Folgen eines Verlust, einem Ursprung personaler Vermögen danken und das Maß der gemeinschaftsverbindlichen Achtungsgrundes annehmen zu können, wären eigens zu erörtern. Indem der Einwand in der autoritativen Form eines Urteilsspruchs ins Bedenken geholt wird, ist er den allgemeinen Geltungsbedingung einer bestimmenden Einsicht und ihrer vernünftigen Prüfung unterstellt und kann von seinen eigenen Voraussetzungen her widerlegt werden.

Zunächst hat das verständige Denken als Kriterium für sein beurteilendes Prüfen nichts als die Einstimmungsfähigkeit einer anzugebenden Begriffsbestimmung, die es dem Leugner wie sich selbst zu bedenken gibt. Die als Argument tauglich zu sein gesuchte Bestimmung muß im Verstehen annehmbar sein und dann das Denken an etwas gerate lassen, dem gegenüber es seine gewohnten Funktionen, etwas, als ins Vorstellen gehoben, selbstmächtig bejahen oder verneinen zu können, nicht mehr unbedacht und durchgängig selbstgemäß ausüben kann. Wird etwas als es selbst zu sein gedacht und als das zu sein angenommen, was es ist, dann kann es dem Wesen nach nicht vom Gedachtwerden abhängen; – dann muß ihm aber ein Sein eigenen, das dem einbildnerisch, produktiven Gedachtwerden gegenüber das Wesen als eigentümlich hält und als widerständig zeigt gegenüber einem willkürlichen Gedacht- und Ausgemalt- oder Bezeichnetwerden.

Als etwas gedacht, das es selbst ist, was es ist,8 erscheint das als Gott Gedachte noch nicht unterschieden vom Sein von Gegenständen, denen gegenüber das Denken durch Vorstellungen des Was­seins in Begriffen (und einbildnerisch zugeordneten Bestimmungen) auch ein Nichtsein sich vorstellen kann. Nur wird mit der Bestimmung des quo nihil maius cogitari possit das Verhalten der Ausübung einer vergleichenden Beurteilung selbst in die Beurteilung gestellt, und das Prüfen als ein Erkennen seiner Geltung dem Denken aufgegeben, wenn es so Gottes Sein bestimmt: es kann die angegebene Bestimmung nur in reflektierendem Erkennen im Verstand halten, darin ihm Bedingungen seines Vergleichskönnens bewußt werden.

Die Verneinung muß wie die Bejahung im Urteil Rechenschaft geben. Die Verneinung eines Seins stellt im Verstand die Verneinung eines bejahenden Urteils dar, dass die inhaltliche Bestimmung des Subjektbegriffs unberührt läßt. Eine Verneinung des Seins unter der hier gegebenen „Sach-“ sprich Washeits-Bestimmung unterstellt aber entweder,

es gibt in dem Sinne nichts, also kein etwas, über das hinaus größeres nicht gedacht werden kann, nimmt also an, dass gegenüber allem, was gedacht wird, noch etwas als größer gedacht werden könne, unbestimmt was, so dass es eine Grenzenlosigkeit denkt, in dem sich das bestimmende Denken verliert, also nicht mehr etwas und nichts Identisches Denken kann – es hält also die angegebene und im Denken erwogene Wesensbestimmung nicht fest, sondern muß mit dem Nichtsein auch diese Bestimmtheit negieren; es denkt das Nichtsein dieses Wesens gar nicht, sondern das nicht so Bestimmtsein – gedacht würde nur das eigene ins grenzenlos fortschreitende Denken – in räumlich-zeitlicher Ausdehnung von Zahl- oder Zusammensetzungshandlungen;

oder

es wird als ein Seiendes gedacht, das nicht immer und nicht überall dasselbe ist oder teilbar und mal so und mal anders sein und sich zeigen und vorgestellt werden kann. Selbst wenn es ein Notendigkeit hätte, könnte es ein Gesetz oder eine Regel sein, die in einer Notwendigkeit konstruiert, aber nicht real sein muß, sei es dass sie zwar gedacht, aber nicht befolgt wird oder sonst nicht zutrifft, also in ihrer Notwendigkeit nicht wahr wäre.

Es zeigt sich jedoch für das Wahrseins des gedachten Selbstseins als bedeutend, dass der erste Satz von P 2 ein Du selbst Sein, was du bist, und damit die Figur des Daßseins eines Wasseins in Geltung setzt und durchgängig festhält (vgl. P 22), die nicht durch einen Subjektbegriff im Urteil als selbst zu sein gegeben bedeutet werden und gehalten sein kann, wenn dessen Seinsweise und Wassein nur durch das eine Prädikat bestimmt vorgestellt wird, das das vergleichende Beurteilungsverhalten zu ihm selbst enthält. Zugleich ist ein Selbstsein für die Geltung dieser Art von Prädikation vorausgesetzt. Von der Urteilsform her betrachtet, schließt das als Prädikat einem sonst unbekannten Subjekt (das in seinem Wassein als etwas allein durch die zugedachte Bestimmung bestimmt erscheint) zugeordnete Argument ein beurteilendes Denkverhalten als Inhalt ein, durch dessen Bedeutung das Denken zu einem Vergleichen herausgefordert wird. Da es aber etwas als es selbst Gedachtes nur mit dem vergleicht, was es an Größenschätzung denken kann, das, über das hinaus größeres nicht gedacht werden kann, aber in seinem anzunehmenden Sein nicht im Geschätzsein aufgehen kann, ist es vom Gedachtwerden durch das vergleichende Beurteiltsein notwendig zu unterscheiden.

7. Erweis in Einsicht der rechten Annahme

Die Bestimmung des quo nihil maius erfordert daher ein Sein anzunehmen, das nicht nur gedacht (als im Verstand seiend) und durch das verständige Denken gehalten ist, was der Verstand, wie ihm einsichtg wird, auch nicht vermag, sondern ein Sein als Grund des Denkenkönnens haben muß, dadurch dem Bewußtsein ein Erkennen zuwächst, dass es die Wirklichkeit des so selbst zu sein Gedachten nicht in einen nur vom einbildnerischen Gedachtsein abhängigen Schein von Sein verhalten kann, wie es die Leugnung des Seins im Denken an Gott tut, indem sie der Bedeutung des Begriffs, die Unwirklichkeit von Dasein zur Referenz gibt. Das hier thematische Sein (esse) darf aber nicht als Dasein mißverstanden werden (wie Zimmermann es auf 12koerbe übersetzt), auch nicht durchgängig als Existenz (wie bei Moijsich). Das esse hält die Bestimmungsbedürftigei der Seinsweise von Selbstsein noch als aufgegeben offen; das existere aber bezieht schon das in Verhältnis Sein ein.

Der Beweisgang der Kapitel P 2 bis P 4 läßt erst einsichtig werden, dass das denkend nicht negierbare Sein des Göttlichen in seiner Weise ein Grundverhältnis sein und tragen können muß, das dem Denken des Dasseins ein Wahrsein des Wasseins anzunehmen ermöglicht und darum ein Grund von Vermögen in ihrer nicht schon im beurteilend vergleichenden Bestimmen Angemessenheit darstellt, darin sich das Maß der maßgeblichen Gründe erkennbar sich gibt. In P 2 wird das Verhältnis von Sein in intellectu und Sein in re als Verhältnis von Schein und Sein zu einer Entscheidung führen, während das Verhältnis von Schöpfer und Geschöpf in P3 das Grund- und Maßverhältnis auf das sich Verhalten zum eigenen Ursprung verweist, darin das denkende Erkennen des grundlegend Maßgeblichen nicht sich im vergleichenden Verhältnis von Schöpfer und Geschöpf nach Größenschätzung ihrer Kraft und Vermögen denken und beurteilen kann.

Das Denken nimmt im Proslogion aus der Übernahme der aus P 1 am Ende ihm gestellten Aufgabe für den angestrebten Aufweis zur Einsicht in Gottes (für uns grundlegendes) Sein und Wesen eine Bestimmung des Begriffs aus einem (durch bekundende Rede) vertretenen Glaubensgedächtnis auf, dessen Gehalt die maßgrundgebende Seinsweise des Göttlichen im Verhältnis zu den einer jeden menschlichen Seele eigenen Denk- und Urteilsvermögen bestimmt. Angesprochen ist mit der Wesensbestimmung einer als personal angenommenen Seinsweise das Selbstsein als etwas, worüber hinaus nichts Größeres gedacht werden könne. Dieser Gedanke bekundet sich als Rede für einen Hörer, der in seinem Verstehen jeden vertritt, der das Vernommene bedenken kann: „Wenn aber ebenderselbe … eben das hört, was ich sage ...“. (P 2) So ist das von Gott als einsehbar Gedachte als dort zu prüfen und als in seiner Geltung als allen gemeinsam zu erweisen (für Glaubende wie Ungläubige) angenommen, wo ein Denken in seinem Herzen gültig über Gottes Sein und Wesen zu urteilen sich bekennt und dies zu können, damit in Anspruch nimmt.9

Wie die für das Sein des göttlichen Wesens im Denken anzunehmende Seinsweise selbst verfasst ist, wird damit noch nicht gesagt, muss aber bedacht und für das Einsehen (intelligere) und dessen Annahmeform entscheidbar werden. Deutlich ist nur: das Denken erkennt der Seinsweise des Wesens des Göttlichem im zu denkenden Sein ein Verhältnis des Denkens zu ihm zu. Es bindet die zuerkannte Wesensbestimmung an das sich bewußte Bestimmungs- und Vergleichsverhalten ihm gegenüber. Wie und wodurch dieses Verhältnis getragen ist und gehalten werden kann, steht aber im Fortgang der Gedankenentwicklung des Proslogion zu erkennen noch aus.

Es muß für das Denkenkönnen des Selbstseins von dem her mitgetragen sein, zu dem sich das Denken in der Zuerkenntnis jener quo nihil maius Bestimmung und durch den darin gewiesenen Prüfungsvergleich verhält. Im als es selbst zu sein Anzunehmenden kann nicht das jeweilige Vergleichshandeln in seinen Resultaten gegründet sein, da dies abhängig ist von zufälligen Beispielen, in denen das Denken nicht das Maß, aber ein in den Größenvergleich gebrachtes Seiendes bringen kann. Schon aus P 2 läßt sich in Verbindung mit der Ebenbilderinnerung des Danks aus P 1 anzeigen, dass das Gottesverhältnis des Denkens durch ein Einstimmungsverhältnis des Gebens und Annehmens von Grund und Maß getragen sein muss, das sich nur auf die Vermögen, so zu handeln beziehen kann, nicht auf die mannigfaltigen Möglichkeiten im Vergleich mit irgend gegebenen oder ausdenkbaren Dingen und Verhältnissen.

Darum wird Gott im Gedanken an ihn selbst nicht als das Größte von Allem (maius omnibus - Gaunilo) und nicht im Vergleich zu allem möglichen, in irgendeiner Größe fasslichen Dingen oder Verhältnissen gedacht, sondern im Verhältnis zu dem, was es bedueten würde, nur durch das Denken bedingt zu sein, wie es etwas im Verstehen halten kann, wenn es etwas in den Verstand aufgenommen hat, dem gegenüber, was es dem Denken bedeutete, dass es auch als es selbst (in re) sei und als mit einem Kriterium von Wirklichkeit begabt erkennbar ist und nicht nur vom handeln und einbilden des Denkens abhängig, sondenr dieses in der Erkenntnisgeltung von diesem, das selbst ist. Mit der Frage nach dem Grund, die scih durch die Entgegensetzung des nur in intellectu Sein gegenüber dem auch in re Sein, zur Geltung bringt, aber im örtlichen „in“ sich noch im Vorstellen versteckt und es fraglich läßt, in welchem Sinne hier „größer“ gebraucht wird.10

Tatsächlich zeigt aber die Argumentation einen Selbstwiderstreit auf, bringt damit zu Einsicht, dass die Leugnung des Seins Gottes in der so bestimmten Seinsweise auf eine Zerstörung des Begriffs und das mit ihm verbundene Selbstbewußtsein des Denkvermögens und damit des Beurteilungsvermögens selbst hinausläuft. Ist handelt sich also nicht um einen Größenvergleich – der ist, wie zu zeigen, mit dem nihil maius possit bzw. dem maius non possit – aufgehoben, sondern um die Einsicht, dass Ideen nicht durch bloßes für das eigne Verhalten folgenlose Denken in reinem Schauen angenommen werden können, sondern eine Erkenntnis zur Bedingung haben, in denen sie als Maß des Vermögens ein reformierende und reorientierende Bedeutung – als geistige Wirkung – entfalten.

Die im Verlangen nach Einsicht auf das Annehmenkönnen seiner Gabe bezogene Denken der Seinsweisen des Göttlichen muß diese so denken können, dass sie zu seinem für uns überhaupt nur denkbaren oder sonst irgend annehmbaren Wesen gehören, dessen Wassein getrennt von einem sich Geben im Offenbarseinkönnen [als Ursprung in Grund und Maß des je vermochten Verhaltens zu ihm] nicht denkbar und kein zu wahrender Gehalt des Gottesglaubens sein kann.11 Nur wenn das Wassein vom Wiesein für uns als sich selbst gebend, eröffnend und gründend ein Ermöglichen sein kann, das sowohl das Verhalten von ihm zum es Denken und Annehmen als Gabe, als auch das Annehmenkönnen von dessen Grund her ermöglicht, also ursprünglich abgestimmt ist in der Einheit eines grundlegend schöpferischen Geistes auf das Entspringende und entsprungen seiend seiner Gedenkende, kann das Denken im Annehmen und Folgen erschließen, was sich ihm da ursprünglich gegeben hat. Darum bezieht der Gottesgedanke in P 5 das Unbedingtsein als Sein durch sich und das Ursprung Sein im Verhalten zu anderem ein.

Nur im Verhalten zu der ihm gegebenen Grundlegung seiner Ermöglichung kann das Denken sich der Ungemäßheit entgegen auf den Bestimmungsgrund zur Einsicht für die gesuchte Rechtheit der Ausrichtung wenden und den Glaubensgehalt des Ursprungsgedächtnisses aus anwesendem Grund in sich zur Geltung bringen, das empfangene Maß in die Entsprechungsverantwortung von selbstbewußt ausgeübten Vermögen integrieren.

Für das Einsicht suchende Denken bedeutet diese ihm für ein angemessenes Verhalten – zu jenem unbedingten Selbstsein, das wir nur als Maß des mit sich selbst einig Seins aufnehmen können12 – gestellte Aufgabe, daß ihm ein Bleiben im urteilsgemäßen Gebrauch von Prädikaten zur Bestimmung eines im Wort des Begriffs von Gott angenommenen Subjekts seines Urteils verwehrt ist; die gesuchte Einsicht kann sich nicht in einem resultativen Gedanken als Aussage über Gott als Subjekt eines Urteils einstellen und festgehalten werden – weder als Lehrsatz der Wesensbestimmung noch als Existenzaussage. Damit werden alle Funktionen des denkenden Verstandes im Urteil auf Gott anzuwenden problematisch, das Bejahen und Verneinen im qualitativen Urteil13 ebenso wie der Gebrauch von Modalkategorien von Möglichkeit und Wirklichkeit. Genau auf die Möglichkeit des urteilenden Denkens, etwas als seiend oder nichtseiend denken zu können, wenn es die Geltung von Erkenntnissen im Verhältnis zu möglichen Gegenständen erwägt und beurteilt, beruht aber jene Haltung im das Sein Gottes verneinenden Satz, die zum entscheidenden Anlaß der Einsichtssuche aus der Annahme jenes Wesensbegriffs Gottes wird.14 

________

1 siehe unten: Augenblick und Ewigkeit der Gegenwart und das auf die gedanklich Unvernichtbarkeit von Wahrheit der Wirklichkeit des erkennbaren Gewesenseins im futurum perfektum oder exaktum; vgl. auch unten den Kommentar der Kapitel 13 bis 21 zu den raum-zeitlichen Vergleichsvorstellungen, die heranzuziehen für das Verstehen notwendig, aber durch die widerstreitvollen Darstellungen für die auf Wahrnehmungen angewiesene Verstandeserkenntnis als unangemessen erkennbar werden.

2 Gefragt ist nach dem Daß- im Wiesein eines Wasseins. wie es der erste Satz von P 2 aufgreift und die Gedankenführung des Proslogion durchzieht. P 20 schließt daran nochmals ausdrücklich an und hebt die Einzigkeit des Soseins hervor. Zur Bedeutung des Quod und dem „in Wahrheit Sein“ (also der Wahrheit als Wesen, die als Washeit und als Seinsweise zugleich das Maß der Geltungsbeurteilung des von Gott Gedachten „sein“ können muß und darum die Weise der Einsichtseröffnung (als sich selbst aufschließend im erschlossen Werden)

3 Daß auch dieses UND im „sowohl als auch“ des 'in intellectu et in re' Sein noch keine dem Selbstsein entsprechende Einheit einer Seinsweise darstellt, wird im Folgenden ausgeführt, so dass der Übergang zu P 5 bis hin zur Fortsetzung des Proslogion in den nachfolgenden Schriften zu Wahrheit, Gerechtigkeit und Rechtheit für die Freiheit in Verantwortung der Entsprechung als systematisch notwendig einsichtig werden kann.

4 Die Klage der Gottverlassenheit oder die Verkündigung des Todes Gottes zeugen von der Not, die in solchem Gedankenversuch einen Ausdruck findet und dadurch, da es recht zu denken versucht, nicht gedacht werden kann, die Haltung wendet.

5 B348 Der Gegenstand eines Begriffs, der sich selbst widerspricht, ist Nichts, weil der Begriff nichts ist, das Unmögliche, wie etwa die gradlinige Figur von zwei Seiten (nihil negativum).

6 Cusanus nennt in er gleichnamigen Schrift das ursprünglich grundgebende Sein des Göttlichen ein Könnensein – potesse, das kein Seinkönnen ausschließt.

7 Vgl. Bernd Goebel, Rectitudo, Wahrheit und Freiheit bei Anselm von Canterbury, Bonn 2001, S.

8 P22 verstärkt diese Identität als Selbstsein durch die Einzigkeit: Du allein, also, Herr, bist das, was du bist, und Du bist der du bist.

9 Die theologische Begründung nimmt damit die Aufgabe einer Fundamentatheologie an und kann die Apologie des Glaubens nur mit der Kritik der durch das Urteilen aufgegriffenen Einsichtsverfehlung zur Überzeugung bringen. Vgl. dazu die fundamentaltheologischen Entwürfe von Heinrich Fries, Wolfhart Pannenberg, Otte Hermann Pesch; bereits Augustins „de trinitate“ ist sich in seiner Methode der Aufgabe bewußt, Erkenntnisgeltung durch berichtigende Kritik nur zur Überzeugung bringen zu können. Dogmatik und Glaubenslehre sind für die Überzeugungsbildung auf kritische Grundlegung verwiesen.

10 In Frage kommen: Seinsmacht, Freiheit als Unabhängigkeit von Macht und Bestimmtwerden durch anderes, Selbstbestimmung – je auf das Seinkönnen als Person bezogen (vgl. Theis S.167 höhere Seinsgüte, Rang der Würdigkeit)

11 Vgl. dazu die rationalistische Verfehlungen aller Versuche, ein an sich Sein Gottes jenseits des Seins des Unbedingten als Ursprung auch nur zu denken – sei es metaphysisch dogmatisch oder skeptisch.

12 Die Aufnahme des er ist, was er ist, erfolgt mit der Unterscheidung von Sein und Wassein für das Wesen, das als Person angesprochen als etwas zu sein gedacht wird und erkennbar sein soll.

13 Die via negativa, wenn der Verstand Gott nur jeweils abspricht, was er selbst nicht sein kann, erweist sich als unangemessen. Der Gebrauch der Urteilsform bleibt erhalten, ohne gerechfertigt werden zu können.

14 Augustinus wie nach ihm Thomas haben für die Explikation des Gottesgedankens die Anwendung von Kategorien bis auf Substanz und Relation ausgeschlossen. Anselm unterscheidet bereits die Substanz als Kategorie von der geistigen Wesenheit des Göttlichen, das er personal fasst, aber konsequent von den Entsprechungsbedingungen her zu erschließen sucht. Meister Eckhart greift dann den Anspruch (der Meister) auf, dass überhaupt keine Kategorien auf Gott angewandt, er kein Gegenstand des urteilenden Denkens und Wissens sein kann.

Auszuschließen ist darum auch, dass das Urteil sich selbst zum Gegenstand machen kann (vgl. Goebel S. 200).

  III.


Nach oben