Rechtheit in der Handlungseinheit

Der Dialog "de casu diaboli" stellt an seiner für die Theologie des Ursprungs bedeutsamsten Stelle dar, dass auch das göttliche Geben nicht erfüllbar und als Handlung sich nicht gemäß ist, wenn es nicht angenommen wird, was sich im ursprünglichen Geben gibt.

Die rectitudo, die Anselm für die maßgebliche Verbindung von Wahrheit, Freiheit und Gerechtigkeit in der Handlungsführung gebraucht, ist kein Oberbegriff, sondern eine dem Seinkönnen von Freiheit durch Gerechtigkeit und Wahrheit sowie dem Sein von Wahrheit als Freiheit sich verdankendes Kriterienmaß der angemessenen Verhaltensausrichtung im Handeln, das nur aus der achtenden Annahme des ursprünglich ermöglichen Maßgeblichen für das sich orientierende Verhaltensbewußtsein in Geltung sein kann.

Die Rechtheit bezieht sich auf die Handlung in ihrem Verhalten, ist Formbestimmung von ihrem Ursprung her und kann sich nur auf eine Einheit von Vermögen beziehen, die die Vollendung von Handlung bedingen – nicht nach beliebigen Zwecken, sondern um der Wahrung der Rechtheit willen – also von Handlungen im Willen bestimmt, das Handlungsvermögen überhaupt – für alle möglichen Handelnden zu wahren (entsprechend der Idee von Handlung als Gottes Wesen).

Als Handlung in der Zeit ist die Verbindung von Vermögen als Abfolge von Handlungen zu denken, die im Gefüge die Bedingungen der Einheit zur Vollendung darstellen und darstellbar sein lassen.

Eine nichtzeitlich zu denkende Abfolge von Handlungen bilden als Struktur, die sich gegen die diskursive Nacheinander wendet, die Ursprungsrelationen der Trinität – zu der die Einheit von Gabe und Annahme gehört, denn kein Geben ist ohne Annehmen möglich: als einander in der Richtung entgegengesetzt erscheinenden Handlungsweisen bedingen sie einander – und sind verschieden nur als Handlungen zweier einander gegenüber handelnder Personen – als schon entsprungen. (Darum die ursprüngliche Einheit weder zeitlich noch räumlich, setzt aber die in Raum und Zeit nur statthabenden Handlungsverhalten zur Unterscheidung voraus, kann nur Maß sein für diese).

Die Zeitlosigkeit für eine Handlungsabfolge, die darum auf ihr Erfassen in ewiger Geltung bezogen sein muß, ist nur durch eine Ableitung ins Denken als Einsicht eines Bedingungszusammenhangs von aufeinander in einem Gefüge bezogenen Handlungen, die als Vermögen erkannt und bewußt werden, zu vernehmen und durch die vernehmende Vernunft für das Zeitbewußtsein selbstbewußtsen Handelns als Personen zu wahren.

Was als zeitlos (in ursprünglichen Bedingungsverhältnissen) nur gegenüber der Zeitlichkeit von Handlungsabfolgen als einander bedingend und ermöglichend gedacht werden kann, muß sich für das Denkbarsein als Begründung darstellen, die das Zeitlose des Gefüges sowohl für die Gegenwart als die Zukunft, deren Handlungsentscheidungen (im Bewußtsein der Rechtheit) orientierend zur Bestimmung bringt.

Es hat nur Bedeutung für das Bewußtsein der Handlungsorientierung, aber für dieses als bestimmend in erneuter Bestimmungsgabe des Ursprungs.

Seine Bestimmung ist als Begründung durch Vernunft in Verbindlichkeit zu gewahren: Verpflichtungsgefühlt der Wahrung – in Handlungseinstellung als umwillen der Rechtheit alles Wollen bestimmend – also im Entscheidunsgverhalten der libertas arbitrii.

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