Anspruch des Selbstseins in Entsprechung


IV. Sein als Wahrheit


12. Selbstgemäßheit als Sein in Entsprechung – Wassein und Wiesein

In gutem, rechtem Verstehen (bene intelligit) kann nicht gedacht werden, dass er nicht so sei, wie er als er selbst nur sein kann, was er ist. - Das Wesen als das einer Person zu denken, die wir in der dritten Person durch das „er“ bezeichnen, hält uns davon ab, das Was seines Sein sachlich neutral zu begreifen. Die Identität des unbedingten Selbstsein bildet einen Gegenhalt gegen das nur sachliche Wissen, hält aber den Anspruch der Angemessenheit aufrecht, jeder Beliebigkeit oder Verfügungsmacht durch anderes widerstehend. solum existens per seipsum (P5) – allein durch sich selbst zu sein als was zu sein es sich gibt: das in Existenz Sein bedeutet schon ein in Verhältnis Sein zu anderem, das ihm als Ursprung sein Seinkönnen verdankt und sich zu ihm dankend und gedenkend verhalten kann. Alle als wesensgemäß zu erschließenden Seinsweisen sind Verhältnisse und von Verhaltensvermögen getragen.1

Wir halten in den Begriffen der ihm zuerkannten Wesenheiten jedoch ein Sein in re durch die Vermögen, die der Person in ihrem Seinkönnen als durch sie getragen und ausgeübt zu eigen sind.2 Die Untrennbarkeit von Sein und Wesen stellt sich für das Denken von Gott als Identitätsverhältnis des Wieseins und Wasseins dar, die zugleich als ein Bestimmungsverhältnis des Wie durch das Was und ein Erschließungsverhalten für die Wesenserkenntnis durch das Wie des Seins im sich Geben aufzufassen ist. Verfolgt man die Kapitelüberschriften, dann folgen nach der widerlegenden Beweisführung mit dem Übergang in die Aufnahme der Wesenserkenntnis für das Wahren der Identitätsbedeutung im Gottesbegriff nur Fragen nach der Seinsweise des Göttlichen – quomodo –: das Wesen wird in seinem Wassein so erkundet und nach dem Zusammenstimmen befragt, wie es als Verhalten Gottes begriffen werden kann, das in Handlungs- und Wirkweisen sich zu den seiner ermöglichenden Ursprungsgabe sich verdankenden Geschöpfe bestimmt.

Das die Erkennbarkeit in der Bestimmung des Wesens aufnehmende Denken, das sich ihm durch seine sich eröffnenden Seinsweisen erschließt, hat am Unbedingten in der Gabe von vermögensermöglichenden Bedingungen durch deren Annahme teil, darin Selbstidentität je nur vermögensbezogen in Geltung zu halten ist, aber nicht gegen die Einheitsbedingungen isolierend in Geltung gehalten werden kann. Zu der Gott selbst eigenen Seinsweise gehört die im Angenommenwerden sich erfüllende Gabe des Ursprungs in Gemeinschaftlichkeit als zur Einheit des Selbstbewußtseins als Verantwortung in Freiheit geschichtlich tragenden Personen gründendem Geist.

Was Gott ist, bestimmt und eröffnet sich für uns im Sein, wie er ist – als maßgeblich in der Entsprechung: die Annahme der aus Gottes Wesens vollkommen bestimmten Weisen des Selbstseins erfordert für das rechte Erkennen Vollständigkeit zur Bildung eines Ganzen, das keines der Bedingungen von Vermögen vernachlässigt, weil aus der Vernachlässigung einer Bedingung und korrelativ aus dem Vorzug von einzelnen, die ihre Bedingungen nur zum Mittel für einen sie beherrschenden Zweck machen, sich die Ungemäßheiten ergeben. Die rechte Auffassung der durch die Annahme als Teilhabe an den Seinsweisen sich zu erkennen gebenden Wesenheiten (als Bestimmungen der Göttlichkeit Gottes) ist immer Identitätserkenntnis unter Einheitsbedingungen.

Geleitet ist die Erkundung durch das Maß der Einstimmung. Eine Selbstungemäßheit für Gottes Selbstsein anzunehmen3, zeigt sich als ebenso unmöglich für das Glaubensdenken an Gott, wie eine Selbstungemäßheit im Verhalten der Denkvermögen zu affirmieren gerechtfertigt werden könnte (als Verabsolutierung der Skepsis). Die Identität des Selbstseins Gottes kann aber, wie angezeigt, auch nicht recht als Selbstgemäßheit gedacht werden.4 Es ist vielmehr Bedingung seines Verstehens (in seinen Vermögen, überhaupt Gott und Göttliches zu denken und Begriffe seines Wesens zu haben), das, was man glaubt, als in sich und im Verhalten mit sich selbst übereinstimmend halten zu können. Die absolute Selbstgemäßheit ist als Bestimmung des Selbstseins des Wesens des Göttlichen nur als Bedingung des selbstübereinstimmenden Bewusstseins von Gott und des Verhaltens zu ihm anzunehmen, da wir in der Besinnung auf Gottes Sein als Grund immer auch auf Bedingungen des uns ermöglichten Vermögens reflektieren, und nur dort das unbedingt Maßgeblich annehmen können, wo wir uns auch als unseren Vermögensbedingungen nicht entsprechend verhalten können.

In P 5 wird das im Monologion entwickelte, ebenfalls auf Plotin und andere Autoren der Antike zurückweisende Kriterium für die Wesenseinsicht in Begriffen des Göttlichen aufgenommen, das nicht mehr eine Größe Gottes mit dem Sein von anderem vergleicht und überbietet, sondern mit dem eignen Nichtsein und zwar zentral durch das Maß der Güte. Es zieht damit eine Konsequenz für das Güteverhalten der handlungs- und beurteilungsverantwortlich sich Verhaltenden Menschen, wenn sich in ihren Herzen die Leugnung des Seins jener göttlichen Wesenheiten einstellt. Einmal eingesehn, dass Gottes nichtsein nicht selbstangemessen gedacht werden kann, läßt sich erkennen, was zum nicht wegdenkbaren Sein gehören muß und das Entscheidungsverhalten bestimmt, es zu achten und das seinem Maß entsprechende Verhalten zu hüten und zu pflegen.

Was in jeder Hinsicht besser ist zu sein als nicht zu sein, trägt den unbedingten Vorzug des Selbstsein in Selbstgemäßheit gegenüber der Selbstungemäßheit, die ein Nichtsein für das Selbstseinkönnen bedeutete. Das Sein des wesen ist damit aber nicht mehr in der unvermittelt scheinenden Einfachheit der Identität gehalten, sondern bereits in der Maßgabe des Selbstseins gemäß seiner selbst für das, was zu seinem sich orientierenden Verhalten des Maßes bedürftig ist.

Mit dem „ist“ im ein Sein verneinenden Urteil dessen, der spricht, Gott sei nicht, unterstellts sich der ein Sein von Gottes Wesen verneinende Gedanke den Bedingungen und Kriterien der Erkenntnisgeltung und damit der Wahrheit. Dass die Wahrheit in Bezug auf die Annahme von Bestimmungsgründen der eigenen Urteilskraft besser ist zu sein als nicht zu sein, leuchtet schon aus der Anforderungsbedingung von Verlangen überhaupt ein, dass niemand das Gute nur scheinbar haben will.5 Bedenkt man weiter die Bedeutung von Einsicht für die Freiheit in ihrer handlungsleitenden Entscheidungskraft und Unabhängigkeit, wie sie sich durch das Unbedingte ihrer Vermögen ihr mitteilt, dann erschließt sich eine existentelle bedeutsame Konsequenz aus der Gottesleugnung, die sich als Verfehlung im Herzen einer Person und im Geist der Gemeinschaft, der sie zugehört, vollzieht. Im sich seiner Beurteilung bewußten Denken hat das Urteil die Geltungsform eines Seins von Existenz, die nur unter den Bedingungen der Geltung des Urteils als wahr verneint werden kann. Mit ihr wird eine Überzeugung zu bedenken gegeben, in der ein Sein von Nichtseiendem gedacht wird, das sich auf ein als selbst seiend Gedachtwerdendes, ihm widersprechend, bezieht, und die Einheitsbedingungen des Selbstbewußtsein als Person in ihrer durch Erkenntnis des Maßgeblichen getragenen Gemeinschaftsverantwortung, sie verletzend, tangiert.

Die Glaubenseinsicht wird entscheidend die Vermögen des Selbstseinkönnens in den Bedingungen ihres sich Bewußtseins in die Acht zu nehmen und mit der Widerlegung des Bestreitens der Geltung ihres für sie ursprünglich ermöglichenden Maßes eine Vernunfterkenntnis ausbilden, die den in ihr sich eröffnenden Bestimmungsgrund um seiner selbst willen wahrt.

Die Aussage des negativen Existenzurteils mußte sich unter dem Anspruch prüfen lassen, wahr sein zu können, und sie muss als Urteil sich in seiner beurteilenden Prüfbarkeit als wahrheitsfähig erweisen. Ein Nachweis einer beurteilenden Denkbarkeit des Nichtseins von etwas, das in seiner Seinsverfassung als unbedingt anzunehmen ist, mußte jedoch scheitern und dieser in gedankengetragender Einsicht mitvollziebare Gang ins Scheitern bildet die entscheidenden Schritte der Beweisführung. Dass der Beweis und die resultierende Bestätigung nicht ohne Annahme der widerlegten Verneinung des Göttlichen Seins möglich war, ist für die Beurteilung des Status der Einsicht festzuhalten: sie verdankt sich einer Berichtigung und behält die Verfehlung im Gedächtnis – wie das Dogma die Häresie. Die daraus als erforderlich sich ergebende Konsolidierung der personalen Entsprechung des ursprünglich Maßgeblichen ist damit aber nur aufgegeben, nicht schon in ihren Erfüllungsbestimmungen eingesehen und nicht schon ausgebildet. Das Proslogion wird dazu weitere Wesensbedingungen der Entsprechung erschließen, scheitert aber ohne die rechtheit als Einheit von Wahrheit und Gerechtigkeit als Orientierung der angemessenen Ausrichtung in der Freiheit als zu verantworten im Versuch, die Erfüllung als die Gaben der himmlischen Freuden auszumalen (P 25), die Gott denen gewährt, die ihn in seinem Namen bitten.

Wir setzen, bevor wir zu den Einsichtsversuchen zu Einheit von Güte und Gerechtigkeit und den Differenzierungen zu den Anwesenheitsformen des Göttlichen ab P 6 übergehen, nochmals bei dem Sein Gottes als Wahrheit an, um nochmals deutlicher werden zu lassen, was das theologische Denken für die Bildung seiner Begriffsform auf sich nehmen muß, wenn es Gottes Wesen weder in Eigenschaften und Beschaffenheiten bestimmen, noch die Identitätsform des widerspruchsfrei zu formulierenden Urteils dazu gebrauchen kann, die vielen, voneinander in Unterscheidung zu haltenden Begriffe der Wesenheiten des Göttlichen mit dem einen und selben des Wesens des Göttlichen zu identifizieren.

Das Maß der Prüfung von zugedachten Wesensbestimungen konnte nur in der Verfasstheit des als unbedingt zu denkenden Selbstseins liegen, das jedoch den Bedingungen der Beurteilbarkeit in Urteilen über es als deren Gegenstand (im Subjektbegriff bedeutet) nicht entspricht, aber die selbstgemäße Ausübung der Vermögen auch des Denkens im Urteilen (als deren Maß) erfordert. Im Bewußtsein, dass ich urteile, machen sich unwillkürlich die Geltungsbedingungen zur Unterscheidung von wahr und falsch geltend und wenn darin das Sein der Wahrheit zum Gegenstand gerät, führt die Negation zu einem Selbstwiderspruch, die Affirmation jedoch in eine Verwechslung des Seins als Seiendes („Sein ist“) oder eine Tautologie („Sein ist Sein“, „Wahrheit ist Wahrheit“ – aus „Sein ist Wahrheit“6).

13. Wahrheit des Seins – Sein als Wahrheit

Das die Bestimmung des Gottesgedankens durch jenes unum argumentum einführende, zugleich ein vermeintliches Verneinenkönnen aufgreifende und – durch die Auslegung des Arguments – dazu sich ins Verhältnis setzende Kapitel 2 des Proslogion trägt als Überschrift: quod vere sit Deus – daß wahrhaft ist Gott. Dies ist im Sinne von auf wahre Weise, auf Weise des Wahrseins, weniger im Sinne von Wirklichkeit, denn als ein Sein als Wahrheit zu verstehen, wie es die nach P 4 und bereits im Monologion thematisierten Zuschreibungen von Wesensbegriffen der Gottheit Gottes zum Ausdruck bringen und das an das Proslogion anschließende, dialogisch verfasste Lehrwerk „de veritate“ auslegt.7 

In P 3 nimmt das Proslogion dies zu Anfang wieder auf: „Ja, das ist schlechterdings so wahrhaft – sic vere est –, dass nicht einmal gedacht werden kann, es sei nicht“. Das Sein der Wahrheit kann sich nicht von sich her gegen ihre Einsicht abschließen. P 14 sucht dem durch das Licht ein Gedankenbild zu geben. Das dem Gedanken durch das Bild des Lichts bedeutete Sein der Wahrheit in eröffneter Einsicht8, bewährt sich der Seele nicht durch eine Teilnahme eröffnende Einsicht, obwohl ihm das lichtende Öffnen als Wesen der Wahrheit zuerkannt wird.9 Die das Sein des Göttlichen als Wahrheit begreifende Seele, schaut diese nur durch ihre Gedanken in einbildnerischer Bedeutung (eines Seins ohne Anwesenheit), aber muß sich eingestehen, dass sie „Dich nicht sah, wie Du bist?“ (P 14). Das Sein als Wahrheit kann ohne teilhabendes Einsehen durch kein Urteil über seine Eigenschaften widerstreitlos affirmiert werden10. Gottes Selbstsein kann darum auch nicht als „reines Sein“ vor aller Unterscheidung bejaht werden, wie Riesenhuber das im Überstieg als Möglichkeitsgrund allen wahren Denkens des Realen zu deuten sucht (vgl. dazu unten.); es kann aber auch nicht verneint werden.

Eine Verneinung des Seins der Wahrheit selbst bringt ein Unvermögen des Urteilenkönnens im auf Einsichtsgeltung ausgelegten Verhalten des Denkens zum Ausdruck. Weder die Verneinung des Seins noch die unbedingte Bejahung können sich als wahrheitsfähig ausweisen und in Geltung halten, wenn das Denken sich urteilend zu dem verhält, was es auf unbedingte Weise in seinem Können bedingt: die eine, als Verneinung, im Verhältnis zu den Wahrheitsbedingungen des qualifizierenden Urteilsvermögens; die andere, als Bejahung, durch den Widerstreit, das angenommene Sein der Wahrheit als daseiend zu denken, ohne sie als wirklich empfangen zu haben, in Einsicht ihrer sich bewußt sein zu können.

Die Betonung in der durch das Proslogion zum Ausdruck gebrachten Annahme, dass Gott in Wahrheit sei, liegt auf dem „vere“, dem „wahrhaft“, und nicht auf dem konjunktivischen „sit“. Das „sit“ nimmt ein Sein als gedachtes, dass es so „sei“ an – eben als wahr. Dass es wahr sei, wird durch eine Denkhandlung bedeutet und diese macht uns bewußt, dass sie von einer Erwägung zeugt, aber die Überzeugung trägt, dass es sich in Wahrheit so verhält: dass Gott ein Sein in Wahrheit ist und ihn als ihn selbst denkend nur als ein Sein von Wahrheit angenommen werden kann, darin er sich ganz selbst gemäß ist – und sich zu erkennen gibt. Zum Sein der Wahrheit gehört die Entborgenheit (a­letheia) und damit das Sein in Einsicht.

Gottes Selbstsein ist ein Verhalten als das Seinsvermögen11 von Wahrheit für ein Einsichtsvermögen tragendes Dasein ermöglichend, das sich der Erkenntnis nicht verschließt, sondern Einsicht in eins mit der Ermöglichung von Einsichts- und Denkvermögen, sich öffnend, empfangen zu können ermöglicht.

Dies kann durch ein unter den Bedingungen seines Vermögens zu urteilen und Einsicht in das Wahre zu suchen fähigem Denken nur gedacht werden, wenn das Denken im Verhältnis zu sich die eigenen Geltungsbedingungen verantwortet, also Gottes Sein und Wesen aus ursprünglicher Ermöglichung von erkenntnisfähigen Vermögen in einem Verhältnis zu sich begreift, das sich als ein das eigene Selbstsein verantwortendes Selbstverhältnis erkennt – darum muß die ursprünglich ermöglichende Seinsweise des Göttlichen selbst als auf ein Dasein der Seele in ihrem die Vermögensbedingungen verantwortenden Selbstverhältnis bezogen angenommen werden.

Das ist nur trinitarisch mit der Wesensidentität der Sohnschaft anzunehmen möglich, die als Logos Licht und Kunde bringt und als Mensch unter Menschen den Weg als Wahrheit dort zeigt, wo sie nicht schon angenommen und die Erkenntnis verkannt ist. Gottes ursprünglich rettendes, die schöpferische Ermöglichung erneuerndes Selbstsein zu erkennen erfordert den Geist der Gedächtnisgemeinschaft der aus der Einsicht in das Maßgebliche befolgten Weisungen.

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1 Dem versuchte die Trinitätsspekulation vor allem bei Thomas von Aquin im Anschluss an Augustinus durch das Personsein als Relation zu entsprechen, konnte aber von der kategorialen Funktion von Substanz und Relation nicht lösen und blieb einem konstruktiven Denken der Immanenz verhaftet.

2 Vgl. Wesen und Person. Die Gemäßheit der Ausübung von das Personseinkönnen bedingenden Vermögen kann sich nur in Verhalten zwischen Personen darstellen und erkennbar werden. Vgl. auch unten Abschnitt 16

3 Vgl. Cur Deus homo I, XV: daß Gott ipsi iustus non erit, wäre auch nur zu denken ein Frevel.

4 Da aber Gott selbst die Gerechtigkeit selbst ist, müsste die Selbstgemäßheit als ein zur Gerechtigkeit gerecht sein, gedacht werden. Die Gerechtigkeit selbst als Maß alles gerechten Verhaltens und Handelns bedarf zur Entsprechung einer Anderen Person, wenn sie als Wesen einer göttlichen Person gedacht wird. → Wesen und Person

5 Platon Politeia, 506c

6 Vgl. das convertuntur von esse, verum, bonum in der traditionellen Metaphysik.

7 „Weil wir glauben, daß Gott die Wahrheit ist ...“ de veritate P 1. Das Monologion erkannte, dass Zuschreibungen, Gott sei gütig, gerecht oder weise nur gerechtfertigt sind, wenn sie sich als Identitätsaussage formulieren lassen: Gott ist die Güte selbst, die Gerechtigkeit selbst usw. Zur Bestimmungsform durch Ideenbegriffe tragen die folgenden Ausführungen zum Sein als Maß und Grund bei; sie sind durch die Methode der reflexive Einteilung unter Aufnahme der Identitätsform von Begriffen für die Wahrung der Gedächtnisorte ihrer Ideenbedeutung zu ergänzen.

8 Vgl. im Sonnengleichnis das Band der Erkenntnis zwischen Erkennen und Erkanntwerdendem - als gegenwärtig.

9 Das verbindende Band zwischen Gott und der Seele ist zerschnitten oder besteht vielmehr nur einseitig und ist nicht angemessen für das Sein des Wesens Gottes zu denken, so unangemessen wie ein nicht empfangen werdendes Geben.

10 Dies tangiert alle Theorien und prädikativen Definitionsversuche von Wahrheit.

11 Dass das Selbstsein im Sein als Wahrheit als ein Vermögen zu begreifen ist, das Einsehbarkeit gewährt und so auch das Vermögen des Einsehenkönnen (des Wahren) ermöglicht, kommt in P 2 fast beiläufig zum Ausdruck: die Selbstidentität, die wir (im Blick auf das durch die Maßgabe Ermöglichte) auch als Selbstgemäßheit umschrieben haben, muß sein können und ist darum im Abhalten, dass ein Selbstwidersprüchliches oder selbstwiderstreitende Seinsweise des Wahren nicht sein könne. „Sed certe hoc esse non potest.“ Das erkannte Nichtseinkönnen macht sich aber unmittelbar als Grenze der Bestimmungsmacht des urteilenden Denkens geltend. Das Sein von Seiendem als Vermögen (dynamis), erkennbar zu sein und erkennen zu können, wird in Platons Sophistes der Einteilung von Seiendem zugrundelegt. Auch dem Sein des Guten selbst im Bild der Sonne und dem dort verwandten Bild der Wahrheit Licht im Einsicht gebenden Band von Erkennbarwerdendem und Erkennendem liegt ein Vermögen zugrunde, an dem die ursprüngliche Güte in Wahrheit und Gerechtigkeit teilgibt.

 V.



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